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   OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97 (https://dejure.org/1999,7568)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.01.1999 - 2 L 84/97 (https://dejure.org/1999,7568)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 (https://dejure.org/1999,7568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des Widerspruchsbescheides; Erlass des Ausgangsbescheides von einer sachlich unzuständigen Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 319
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Grundgebührenanteil von 85 % der Gesamtkosten unbeanstandet gelassen (Beschluß vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 -, KStZ 1982, 31) und ausgeführt, mit der Grundgebühr würden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten ganz oder teilweise abgegolten (Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987 11, 12).

    Die Erhebung einer Wasserbenutzungsgebühr in der Form der Grund- und Verbrauchsgebühr beruht nämlich gerade auf der sachlich zu rechtfertigenden Überlegung, daß das Bereitstellen und ständige Vorhalten einer betriebsbereiten Wasserversorgungsanlage für jeden Anschluß invariable (verbrauchsunabhängige) Kosten verursacht, was es rechtfertigt, diese Vorhaltekosten (ganz oder teilweise) unabhängig von dem Maß der Benutzung im Einzelfall auf die Benutzer der Anlage zu verteilen (BVerwG, Beschluß vom 12.08.1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Grundgebührenanteil von 85 % der Gesamtkosten unbeanstandet gelassen (Beschluß vom 12.08.1981 - 8 B 20.81 -, KStZ 1982, 31) und ausgeführt, mit der Grundgebühr würden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten ganz oder teilweise abgegolten (Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 -, KStZ 1987 11, 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91

    Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats können Grundgebühren bis zur Höhe der invariablen (leistungsunabhängigen) Kosten der Einrichtung erhoben werden (Urteil vom 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48, 49).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 22.04.1994 - 2 L 93/93 -, Die Gemeinde 1994, 392, 394 = SchlHA 1994, 311) besteht bei der Auswahl des Gebührenmaßstabes für den Satzungsgeber weitgehende Gestaltungsfreiheit.
  • VGH Bayern, 25.03.1981 - 23 B 1000/79

    Gebührenmaßstab für laufende Benutzung einer Entwässerungseinrichtung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
    Aber auch wenn man diesem Ansatz nicht folgen und der Auffassung zustimmen wollte, daß auch bei Abnahme geringer Mengen der Anteil der Grundgebühr an der Gesamtgebühr noch den Schluß auf die tatsächliche Nutzung zulassen muß (so sinngemäß VGH München, Urteil vom 25.03.1981 - Nr. 23 B 1000/79 - NVwZ 1982, 48), führte das nicht zur Rechtswidrigkeit der hier zu überprüfenden Gebührenregelung, weil - wie ausgeführt - noch ca. 40 % der Gesamtkosten über Verbrauchsgebühren erhoben werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1993 - 2 M 9/93

    Wasser- und Bodenverband; Verwaltungsgemeinschaft; Kommunale Zusammenarbeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97
    Im Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1993 zum Verfahren - 2 M 9/93 - wird dazu ausgeführt, zwar erwähne § 19 a Abs. 1 GkZ auch "sonstige" auf Gesetz beruhende Verbände, diese stünden jedoch im Text zwischen den dort genannten Zweckverbänden und Kreisen, bei denen es sich jeweils um kommunale Körperschaften handele.
  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

    Gegen diesen Grundsatz hat der Antragsgegner mit der Wahl des Maßstabes der Wohn- und Gewerbeeinheiten nicht verstoßen, weil ein solcher Maßstab hinreichend wirklichkeitsnah ist (vgl. OVG Schl.- H., Beschl. v. 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, NVwZ-RR 2000, 319 = juris Rn. 5).
  • VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter

    Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, B. v. 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Hessen, 31.07.2018 - 5 C 1771/17

    Grundgebühr für Wasserversorgung

    Anerkannt sind in der Rechtsprechung als zulässige Maßstäbe etwa das Abstellen auf die mögliche Durchflussmenge der eingebauten Wasserzähler (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 9 BN 4.01 -, NVwZ-RR 2003, 300; Beschluss des Senats vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13. N -, a.a.O., beide auch Juris) oder auf die Zahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohneinheiten oder Wohn- und Gewerbeeinheiten (Bayerischer VGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 23 B 01.1017, 1018 -, BayVBl. 2002, 635; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, KStZ 2004, 70; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, NVwZ-RR 2000, 319 [OVG Schleswig-Holstein 27.01.1999 - 2 L 84/97] ; Sächsisches OVG, Urteil vom 7. März 2012 - 5 C 9/10 -, …
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2002 - 9 LA 305/02

    Differenzierung; Gebühr; Gebührenmaßstab; Grundgebühr; Maßstab;

    Neben diesen anerkannten Maßstäben können grundsätzlich auch Wohnungen und Gewerbeeinheiten als Bezugsgröße für die Grundgebühr gewählt werden (ebenso z.B. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.1.1999 - 2 L 84/97 - NVwZ-RR 2000, 319; für die Zulässigkeit weiterer Maßstäbe auch OVG Münster, Urt. v. 20.5.1996 - 9 A 5654/94 - NVwZ-RR 1997, 314 = ZKF 1997, 36).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
    Eine derartige Betrachtung verbietet sich, weil sie die Unterschiede zwischen den beiden durch Grund- und Zusatzgebühr abzudeckenden Kostenmassen verwischt und letztlich in der Sache einer von der Satzungsgeberin gerade nicht gewählten ausschließlichen Erhebung einer Arbeitsgebühr gleichkommt (Beschl. d. Senats v. 27.01.1999 - 2 L 84/97 -, Die Gemeinde 1999, 107 = NordÖR 1999, 423).
  • VG Schleswig, 29.10.2021 - 4 B 27/21

    Zweitwohnungssteuer

    Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn. 40).
  • VG Düsseldorf, 28.09.2016 - 5 K 7454/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Bereitstellungsgebühr im Rahmen der

    vgl. im Ergebnis ebenso: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris Rdnr. 5; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Lüneburg), Beschluss vom 26. August 2002 - 9 LA 305/02 -, juris Rdnr. 6; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 20. Mai 1996 - 9 A 5654/94 -, juris Rdnr. 13.
  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

    Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10).
  • VG Schleswig, 29.10.2021 - 4 B 23/21

    Zweitwohnungssteuer

    Der Amtsvorsteher hat die Verwaltungsakte als solche des Amtes zu erlassen; insoweit entfällt die Zuständigkeit der amtsangehörigen Gemeinde bzw. der Gemeindebehörde (OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 2 L 84/97 -, juris, Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 -, juris, Rn. 40).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98

    Kostenausgleichsanspruch für Kinderbetreuung gegen amtsangehörige Gemeinde

    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AO führt das Amt nach den Beschlüssen der Gemeinde die Selbstverwaltungsaufgaben der amtsangehörigen Gemeinden durch, das heißt der Amtsvorsteher ist an Stelle des Bürgermeisters die für den Erlaß von Verwaltungsakten zuständige Behörde (vgl. Beschl. d. Senats v. 27.01.1999 - 2 L 84/97 -, Die Gemeinde 1999, 107 = NordÖR 1999, 423).
  • VG Schleswig, 27.06.2022 - 4 B 14/22

    Zweitwohnungssteuer - Anforderungen an den Eigennutzungsausschluss; Aufenthalt zu

  • VG Schleswig, 19.06.2019 - 4 B 12/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anschlussbeiträge

  • VG Schleswig, 23.08.2022 - 4 B 8/22

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenerstattung nach § 9a KAG

  • OVG Sachsen, 04.07.2012 - 5 C 34/09

    Abwassergebühren, Bestimmtheit, Bekanntmachung, Ausfertigung,

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98

    Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 191/98

    Anspruch auf Zahlung eines Kostenausgleichs für Kindertageseinrichtungen gemäß §

  • VG Schleswig, 03.02.2021 - 4 A 137/18

    Abwasseranschluss - Anforderungen an die Anordnung der Versagung eines bereits

  • VG Schleswig, 05.06.2020 - 4 A 282/17

    Anschluss- und Benutzungszwang (Wasser und Abwasser)

  • VG Halle, 21.03.2002 - 4 A 1273/99
  • VG Schleswig, 24.11.2022 - 4 B 23/22

    Wasser- und Schmutzwassergebühr; durch Zähler belegter Verbrauch; behaupteter

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